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flug verspaetungDie Fluggastrechte wurden vom Europäischen Gerichtshof für die EU festgeschrieben. Für eine Entschädigungsforderung bei Nichtbeförderung oder Verspätung ist es unerheblich, ob Fluggäste einen Billigflug oder einen teuren Linienflug gebucht haben. Maßgeblich für eine Entschädigung sind die Länge der Flugstrecke in km sowie ein Verschulden durch die betreffende Airline. Na, dann kann ja nicht viel schiefgehen, denken Sie? Weit gefehlt. Viele Fluggesellschaften tun leider alles, um berechtigte Forderungen von ihren Fluggästen abzuwimmeln und endlos in die Länge zu ziehen. 

Wie bei vielen Wirtschaftsunternehmen wird scheinbar darauf gebaut, dass so manchem Passagier die „Puste ausgeht“, wenn das Verfahren lange verschleppt wird. Den Weg zum Anwalt gehen viele Reisende nicht. Müssen Sie auch gar nicht. Es werden online zahlreiche Dienste von spezialisierten Experten angeboten, die Ihre Rechte vertreten, wenn es um eine Entschädigung bei Flugverspätungen und Annullierungen geht.

Wann es Entschädigungen bei Verspätungen gibt

Verspätungen bereiten bei Reisen immer viel Verdruss. Beim Flieger sind aber erst Verspätungen ab drei Stunden entschädigungswürdig. Es gibt allerdings ein Gerichtsurteil, bei dem einem Fluggast auch eine Entschädigung bei zweistündiger Verspätung in Bremen zusprach, da er durch verpasste Anschlussflüge das Ziel Paraguay erst elf Stunden später erreichte.

Zum Thema Anschlussflüge finden Sie auf http://flugverspaetung-entschaedigung.net/anschlussflug-verpasst/ alle Informationen, in welchen Fällen Ihnen eine Entschädigung zusteht. Besonders in solchen Zweifelsfällen sollten sich Reisende die Unterstützung von Experten und spezialisierten Anwälten sichern. Zweifelsfälle sind nicht die Ausnahme. Eher machen sie Schule. Da wird das Unwetter für die Annullierung, bzw. Verspätung verantwortlich gemacht, obwohl andere Airlines die Beförderung ihrer Passagiere sicherstellen. Die Überbuchung wird wie „höhere Gewalt“ behandelt, obwohl es eindeutig ein Fehler der Gesellschaft ist. Die rechtzeitige Benachrichtigung bei bekannten Flugausfällen wird versäumt, und diese werden dann als von der Airline unverschuldet dargestellt. Selbst wenn kein Verschulden vorliegt, muss die Airline ihre Passagiere über vorzeitig bekannte Flugausfälle 14 Tage vor Reiseantritt informieren. Nicht zur Entschädigung verpflichtet ist die Airline beispielsweise bei Streik, Unwetter, Vogelschlag, versteckten Herstellerfehlern oder plötzlicher Schließung von Airports und Flugumleitung infolge Krieg oder Terror.

Höhe der Entschädigung und Versorgungsleistungen

Nach Flugentfernungen beträgt die Entschädigung 250 Euro bei bis zu 1.500 km, 400 Euro für Flüge von 1.500 km bis 3.500 km und 600 Euro bei über 3.500 km. Da lohnt es sich schon, die Summe einzufordern. Schließlich sind gerade Fernreisen keine Billigartikel, selbst nicht mit den günstigsten Flügen. Unabhängig vom Nichtverschulden oder Verschulden durch die Fluggesellschaft haben die Passagiere im das Recht auf bestimmte Versorgungsleistungen während längerer Wartezeiten. Die Airline muss für zwei Telefonate oder zwei E-Mails aufkommen, muss angemessene Mahlzeiten und Erfrischungen bereitstellen, und bei einer Verzögerung über Nacht muss sie auch für die Hotelunterbringung sorgen.

Tipps zur Forderung

Wer das Einfordern der Entschädigung selbst in die Hand nehmen möchte, sollte unbedingt einige häufige Fehler vermeiden. In der Forderung sollten alles Fakten genau dokumentiert. Nehmen Sie während der Verspätung bereits eine Zeitdokumentation auf dem Smartphone oder Notebook vor. Adressieren Sie das Schreiben immer an die Fluggesellschaft nicht an das Online-Buchungsportal. Heben Sie alle Belege vom Hotel usw. auf, fügen Sie Kopien an, geben Sie Ihre Adressdaten, Buchungsdaten, Kontonummer an und unterzeichnen Sie handschriftlich. Fordern Sie die richtige Summe. Musterschreiben gibt es online zum Download.

Ein Beitrag von Tom Schäfer

 

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